Die meisten Unternehmen setzen bei der Besetzung einer offenen Stelle auf das Vorstellungsgespräch – meist in Verbindung mit dem berühmt-berüchtigten „Bauchgefühl“. Eine höhere Qualität der Personalentscheidungen erreichen Personalverantwortliche jedoch durch die systematische Entwicklung und Anwendung von Entscheidungskriterien. Neben den Vorstellungsgesprächen gehören zu den Verfahren der Personalauswahl u.a.:
Sowohl die Stellenanalyse als auch das Anforderungsprofil dienen der Bestimmung von Kriterien, anhand derer erfolgreiche Entscheidungen getroffen werden können. Alle anderen Personalauswahlverfahren dienen der möglichst validen Überprüfung dieser Kriterien.
Der „klassische“ Personalauswahlprozess umfasst zumeist folgende Schritte:
Je nach Unternehmen und Stelle kann der Personalauswahlprozess jedoch deutlich abweichen. So erfolgen die meisten Verfahren der Personalauswahl mehrstufig, d. h. die unterschiedlichen Verfahren werden nacheinander durchgeführt und jeder Schritt schließt mit einer Vorselektion der Kandidatinnen und Kandidaten ab.